Die Kommunalwahlen in Deutschland

German_parliamentary_elections_diagram_de.svgIn dem Medien liest man meistens von der großen Politik, das, was auf Bundesebene gemacht wird. Da geht es um Wirtschaftspolitik und Außenpolitik, um den Verteidigungshaushalt und die Gesundheitsfürsorge. Aber ein Großteil der Politik die Menschen unmittelbar betreffen, wird vor Ort gemacht, in Tausenden von Stadtparlamenten, die über die ganze Republik verteilt sind. Hier findet jede Woche gelebte Demokratie statt.

Die Kommunalwahlen sind Ländersache und so gibt es in Deutschland auch unterschiedliche Regeln für diese Wahlen. Während in den meisten Bundesländern zu Beispiel eine Wahlperiode 5 Jahre dauert, sind es in Bayern 6 Jahre und in Bremen nur vier Jahre. In einigen Ländern darf man bereits im Alter von 16 Jahre wählen, in anderen muss man 18 Jahre alt sein. Einheitlich ist aber das passive Walhalter von 18 Jahren, was bedeutet dass man volljährig sein muss, um selbst gewählt zu werden. In den meisten Ländern gilt die Verhältniswahl mit offenen Listen, während Länder wie Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein die Personalisierte Verhältniswahl bevorzugen. Die meisten Ländern haben keine Sperrklausel, nur in Bremen gibt es 5 Prozent, die eine Partei mindestens erhalten muss. In Nordrhein-Westfalen sind es 2.5 Prozent der abgegebenen Stimmen. Apropos Stimmen: auch hier herrscht Uneinigkeit. In einigen Bundesländern richtet sich die Stimmenzahl nach den zu vergebenen Sitzen, in anderen wie Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern sind es 3 Stimmen, in Bremen fünf und in Nordrhein-Westfalen hat man eine Stimme. Selbst das Verfahren, wie die Stimmen gewichtet werden, was in der Zuteilung der Sitze resultiert, ist unterschiedlich: Einige Länder bevorzugen Hare-Niemeyer, andere Sainte-

Laguë und wieder andere d’Hondt. Wer von einem Bundesland ins andere zieht, kann unter Umständen von einer Kommunalwahl ausgeschlossen werden, wenn man nicht eine bestimmte Zeit vor der Wahl bereits in dem Land gewohnt hat. Auch Auslandsdeutsche können, sobald sie ihren Wohnsitz abgemeldet haben, nicht mehr an Kommunalwahlen teilnehmen. Dafür dürfen aber EU-Bürger an Kommunalwahlen abstimmen.

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